Die Schachjugend Niederrhein ist die Jugendorganisation des Niederrheinischen Schachverbandes 1901 e.V. (NSV 1901).
Sie organisiert selbständig die Aktivitäten im Jugendbereich.
Ein Auszug aus der Jugendordnung mag dies verdeutlichen:
1. Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Schachjugend Niederrhein (SJNR) sind alle Jugendliche der Vereine des NSV 1901, sowie die im Jugendbereich des NSV 1901 gewählten und berufenen Mitarbeiter.
2. Aufgaben und Ziele
Die SJNR führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Die SJNR bekennt sich zu den Zielen und Grundsätzen des NSV 1901 und der Schachjugend Nordrhein-Westfalen (SJNRW).
3. Finanzierung
Die SJNR erhält zur Finanzierung ihrer Aufgaben vom NSV 1901 einen jährlich neu zu vereinbarenden Zuschuss, der den Vorhaben der SJNR und den Möglichkeiten des NSV 1901 angemessen ist.
4. Organe
Organe der SJNR sind die Jugendversammlung (JV), der
Jugendausschuss (JA) und der
Erweiterte Jugendausschuss (EJA).
12. Sonderbestimmungen
Zur Regelung ihrer Arbeit gibt sich die SJNR eine
Jugendgeschäftsordnung (JGO), eine
Jugendfinanzordnung (JFO) und eine
Jugendspielordnung (JSpO).
13. Gültigkeit
Diese Jugendordnung gilt im Grundsatz auch für die Vereine und Bezirke des NSV 1901.